Die aktive Mitgliedschaft
Im Kinderchor: jedes Kind im Alter zwischen 7 und 14 Jahren ist herzlichst willkommen. Es wird kein Eignungstest vorgenommen, da wir der Meinung sind, dass jedes Kind, welches gerne singt, auch das Recht dazu hat. Dabei sind Kinder auch aus den umliegenden Gemeinden recht herzlich willkommen.
Im Freizeitchor: ab dem 15. Lebensjahr können sich Personen einschreiben, die gerne singen,. Dabei gibt es keine Altersgrenze. Auch hier wird auf einen Eignungstest verzichtet. Gerne werden auch Sängerinnen und Sänger aus den umliegenden Gemeinden aufgenommen.
Proben: die Proben finden in der Regel einmal pro Woche statt. Im Sommer (wie Schulferien) proben wir nicht. Zur Zeit wird immer Montags geprobt: der Kinderchor probt um 18.00 Uhr, der Freizeitchor um 20.00 Uhr.
Pro Jahr und Mitglied wird ein Unkostenbeitrag für Notenmaterial usw. von 15,00 Euro einkassiert. Der Betrag ist immer im September bei Probenbeginn fällig.
Ein Ausscheiden aus der aktiven Mitgliedschaft sollte der Vereinsführung vom betreffenden Mitglied so früh wie möglich bekannt gegeben werden, damit in der Planung und Besetzung keine Unklarheiten entstehen.
Die fördernde Mitgliedschaft
Kulturelle Vereine können heutzutage ohne Sponsoren nicht mehr existieren. Daher sind wir auf fördernde Mitglieder angewiesen. Die Einschreibung in die Liste der fördernden Mitglieder kann formlos mündlich bei einem Ausschussmitglied oder mit dem anhängenden Anmeldeformular geschehen. Der Jahresbeitrag dafür beträgt 30,00 Euro. An dieser Stelle sei allen Förderern unseres Vereines recht herzlich gedankt.