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1.
Die zuerst anrückende Feuerwehr erkundet sich, ob Menschen
oder Tiere in Gefahr sind.
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2.
Der Kommandant oder dessen Beauftragter soll einen Platz
einnehmen, von wo er die notwendigen Einsatzbefehle
und sonstigen Weisungen erteilen kann und daß außerdem
die zu Hilfe kommenden Feuerwehren ihr Eintreffen melden
können.
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3.
Die nachrückenden Feuerwehren oder Löschgruppen haben
sich beim Einsatzleiter, Ortskommandanten oder Bezirksinspektor
oder Kommandanten der Berufsfeuerwehr, je nach Größe
des Brandes, zu melden, damit der Einsatzleiter den
Angriffsweg und das Einsatzziel sowie die Wasserentnahme
angeben kann. Diese Maßnahme ist wichtig , damit nicht
jede Löschgruppe oder jeder Rohrführer nach eigenem
Ermessen einen Angriff vorträgt, und Wasserschaden vermieden
werden kann.
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4.
Die Rohrführer sollen und müssen mit Überlegung dan
Wasserstrahl am Brandobjekt einsetzen und nicht blind
in Feuerzungen oder in Rauch oder gar auf eine Mauer
spritzen, ohne dabei einen Löscherfolg zu erzielen.
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5.
Um Unfälle zu vermeiden, ist es verboten, einen Rohrführer
alleine vorgehen zu lassen, denn jedes Rohr ist durch
2 Mann zu betätigen. Bei einem B-Rohr genügen meistens
2 Mann nicht, daher ist ein dritter Mann unmittelbar
am Rohr einzusetzen.
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6.
Die Rohrführer müssen sich über den Verbrauch der Wassermenge
bewußt sein und rechtzeitig "Wasser halt"
verlangen, soweit nicht ein absperrbares Strahlrohr
dem Rohrführer zur Verfügung steht. Im allgemeinen sollen
die Wehren bei Neuankunft von Strahlrohren nur mehr
solche ankaufen, die absperrbar sind.
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7.
Jeder Gruppenkommandant muß auf seine Rohrführer beim
Einsatz einwirken, daß nur so viel Wasser gegeben wird,
welches zur Bekämpfung notwendig ist ,damit nicht durch
unüberlegtes Spritzen durch das Wasser mehr Schaden
gemacht wird, als das Feuer gemacht hätte.
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8.
Die Feuerwehrmänner haben die Verpflichtung im Einsatz
ihre volle Brandausrüstung mit Helm, Rettungsleine und
Atmungsgerät zu tragen, damit etwaige Unglücksfälle,
Kopfverletzungen, Rauchvergiftungen u.ä. vermieden werden
können.
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9.
Jeder Gruppenkommandant hat zu sorgen,daß seine Mannschaft
mit genügend Beleuchtungs-, Ausrüstungs- und Rettungsgeräten
ausrückt.
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10. Disziplin
an der Einsatzstelle ist Gebot für jeden Feuerwehrmann
mit und ohne Dienstgrad, d.h., daß jeder Auftrag,
bzw. Befehl, der vom Einsatzleiter gegeben wird, auch
durchgeführt wird. Ruhe, Besonnenheit und Kameradschaft
gehören ebenfalls zur Tätigkeit auf der Brandstelle.
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"Der
gegenseitige Gruß von Wehrmann zu Wehrmann gehört
auch zur Pflege der gegenseitigen Achtung und Kameradschaft!"
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