10 Gebote  

1. Die zuerst anrückende Feuerwehr erkundet sich, ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind.
2. Der Kommandant oder dessen Beauftragter soll einen Platz einnehmen, von wo er die notwendigen Einsatzbefehle und sonstigen Weisungen erteilen kann und daß außerdem die zu Hilfe kommenden Feuerwehren ihr Eintreffen melden können.
3. Die nachrückenden Feuerwehren oder Löschgruppen haben sich beim Einsatzleiter, Ortskommandanten oder Bezirksinspektor oder Kommandanten der Berufsfeuerwehr, je nach Größe des Brandes, zu melden, damit der Einsatzleiter den Angriffsweg und das Einsatzziel sowie die Wasserentnahme angeben kann. Diese Maßnahme ist wichtig , damit nicht jede Löschgruppe oder jeder Rohrführer nach eigenem Ermessen einen Angriff vorträgt, und Wasserschaden vermieden werden kann.
4. Die Rohrführer sollen und müssen mit Überlegung dan Wasserstrahl am Brandobjekt einsetzen und nicht blind in Feuerzungen oder in Rauch oder gar auf eine Mauer spritzen, ohne dabei einen Löscherfolg zu erzielen.
5. Um Unfälle zu vermeiden, ist es verboten, einen Rohrführer alleine vorgehen zu lassen, denn jedes Rohr ist durch 2 Mann zu betätigen. Bei einem B-Rohr genügen meistens 2 Mann nicht, daher ist ein dritter Mann unmittelbar am Rohr einzusetzen.

6. Die Rohrführer müssen sich über den Verbrauch der Wassermenge bewußt sein und rechtzeitig "Wasser halt" verlangen, soweit nicht ein absperrbares Strahlrohr dem Rohrführer zur Verfügung steht. Im allgemeinen sollen die Wehren bei Neuankunft von Strahlrohren nur mehr solche ankaufen, die absperrbar sind.

7. Jeder Gruppenkommandant muß auf seine Rohrführer beim Einsatz einwirken, daß nur so viel Wasser gegeben wird, welches zur Bekämpfung notwendig ist ,damit nicht durch unüberlegtes Spritzen durch das Wasser mehr Schaden gemacht wird, als das Feuer gemacht hätte.
8. Die Feuerwehrmänner haben die Verpflichtung im Einsatz ihre volle Brandausrüstung mit Helm, Rettungsleine und Atmungsgerät zu tragen, damit etwaige Unglücksfälle, Kopfverletzungen, Rauchvergiftungen u.ä. vermieden werden können.
9. Jeder Gruppenkommandant hat zu sorgen,daß seine Mannschaft mit genügend Beleuchtungs-, Ausrüstungs- und Rettungsgeräten ausrückt.

10. Disziplin an der Einsatzstelle ist Gebot für jeden Feuerwehrmann mit und ohne Dienstgrad, d.h., daß jeder Auftrag, bzw. Befehl, der vom Einsatzleiter gegeben wird, auch durchgeführt wird. Ruhe, Besonnenheit und Kameradschaft gehören ebenfalls zur Tätigkeit auf der Brandstelle.


"Der gegenseitige Gruß von Wehrmann zu Wehrmann gehört auch zur Pflege der gegenseitigen Achtung und Kameradschaft!"