ASM - Fortbildungsbeitrag

Persönliche Fortbildung

Fremdsprachenkurse


Regelung zur Gewährung von außerordentlichen Beiträgen für Fortbildung

Der ASM setzt sich für die Möglichkeit ein, Fortbildungskurse vor allem im deutschsprachigen Raum, im Ausland und außerhalb der Provinz Bozen besuchen zu können. Er vermittelt vor allem in den Sommermonaten Fortbildungskurse in Österreich, Deutschland und der Schweiz und fördert diese, indem TeilnehmerInnen ein finanzieller Beitrag gewährt werden kann, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind
Damit will der ASM Kontakte mit Lehrern, Lehrerverbänden und Fortbildungseinrichtungen pflegen und vertiefen; er will aber auch Lehrern und Lehrerinnen die Möglichkeit bieten, in Ergänzung zur Lehrerfortbildung in Südtirol Angebote im Ausland wahr zu nehmen und zu fördern, zumal eine Spesenvergütung für Auslandfortbildungskurse durch die Schule bzw. die Autonome Provinz Bozen nicht vorgesehen ist.
Damit solche Fortbildungsveranstaltungen im Ausland in annehmbarer Verhältnismäßigkeit finanziell unterstützt werden können, gelten folgende Bedingungen:

  1. Es braucht die schriftliche Zustimmung des Direktors oder, wenn es notwendig ist, des Schulamtes (dies auch aus Gründen des Versicherungsschutzes).
  2. Der ASM vermittelt auf Anfrage die Anerkennung des Kurse beim Schulamt.
  3. Absolut notwendig ist eine Anmeldung über die Absicht des Kursbesuches beim ASM.
  4. Gefördert werden können nur Fortbildungen im In- und Ausland, welche mit dem schulischen Beruf des Antragsstellers bzw. mit dem unterrichteten Fach (Lehrplan) in enger Beziehung stehen.
  5. Die Fördersumme beträgt höchstens 80% der belegten Aufwendungen und darf für ASM-Mitglieder den Höchstbetrag von 370 Euro und für Nichtmitglieder 320 Euro nicht überschreiten.
  6. Rückvergütet werden Verpflegungs- und Übernachtungsspesen auf der Basis einer Unterkunft mit Halbpension in einem drei Sterne-Hotel und Fahrtspesen, soweit sie entweder als Benzinrechnung oder als Fahrschein belegt werden können sowie mögliche Kursgebühren.
  7. Ansuchen können einmal pro Kalenderjahr alle regulär eingeschriebenen Mitglieder des ASM und wenn die verfügbaren Mittel reichen, können Vergütungen auch an Nichtmitglieder gewährt werden.
  8. Die Gesuche um Rückvergütung der Spesen für im Ausland besuchte Fortbildungsveranstaltungen müssen spätestens bis zum 1. Oktober im ASM-Büro eingereicht werden.
  9. Bei einer größeren Anzahl an Gesuchen um eine Unterstützung, die den finanziellen Rahmen des ASM übersteigen, entscheidet neben Punkt 7 zudem die Reihenfolge der eingegangenen Ansuchen beim ASM.
  10. Um eine Spesenrückvergütung zu erhalten, muss der/die TeilnehmerIn folgende Unterlagen dem ASM vorlegen:
    1. Kursbestätigung, ausgestellt vom Organisator
    2. Originalbeläge für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
    3. Kurzbericht über den besuchten Kurs
  11. Nicht unterstützt werden
    1. Lehrgänge, Kursfolgen, universitäre und postuniversitäre Ausbildungen im In- und im Ausland, deren Abschluss zu einer Berechtigung für besondere berufliche Laufbahnen führt, bzw. für deren Abschluss finanzielle Zulagen vorgesehen sind
    2. im Ausland besuchte Kurse und Seminare, wenn sie von einer anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Institution bereits finanziell gefördert werden

N.B. Nur vollständige Ansuchen werden bei der Rückvergütung von Spesen durch den ASM berücksichtigt.

Anmeldung:
innerhalb 1. Oktober im ASM-Büro, wo auch genaue Auskünfte erteilt werden oder schriftlich per Fax: 0471/976719; per E-mail: asm@provinz.bz.it; per Post: Bozen, Dr. Streitergasse 20.

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Regelung zur Gewährung von außerordentlichen Beiträgen
für den Besuch Fremdsprachenkursen im Ausland

LehrerInnen für Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) können beim ASM um einen finanziellen Beitrag ansuchen, wenn sie in der unterrichtsfreien Zeit einen Kurs zur Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes im Ausland besuchen.

Um in den Genuss einer Unterstützung zu kommen, sind einige Voraussetzungen notwendig:

  1. Er/sie muss tatsächlich jene Sprache und jenes Fach an einer deutschen oder ladinischen Staats-, Landes- oder Privatschule unterrichten, für welche bzw. welches er/sie den Kurs im Ausland besucht.
  2. Das Ansuchen muss innerhalb 15. Juni eines jeden Kalenderjahres beim ASM eingereicht werden; der ASM genehmigt oder lehnt dann das Ansuchen ab und teilt dies dem/der GesuchstellerIn schriftlich mit.
  3. Eine Unterstützung durch den ASM kann nur gewährt werden, wenn weder bei einer anderen Institution noch bei der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen um eine finanzielle Unterstützung angesucht wird. Es muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und unterschrieben an den ASM gesandt werden.
  4. Ansuchen können alle an Staats-, Landes- oder Privatschulen unterrichtenden Lehrpersonen, wobei reguläre ASM-Mitglieder vor den Nichtmitgliedern Anrecht auf eine Unterstützung haben; in der Regel können aufgrund der beschränkten Finanzmittel nicht mehr als 15 Ansuchen pro Jahr berücksichtigt werden.
  5. Bei der Gewährung von Unterstützungsbeiträgen werden - unter Wahrung der in Punkt 4 genannten Reihung - die vorrangig berücksichtigt, die noch nie um solche beim ASM angesucht haben. AntragstellerInnen, die bereits einmal oder mehrmals Beiträge erhalten haben, werden nur dann berücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Kontingent ( zur Zeit 15) nicht vollständig ausgeschöpft ist.
  6. Sollten mehr Gesuche als 15 eingehen, so entscheidet unter Wahrung der in Punkt 4 und 5 genannten Bedingungen das Datum des Eingangsstempels der Unterstützungsgesuche innerhalb 15. Juni eines jeden Jahres.
  7. Die Fördersumme wird jährlich vom Vorstand des ASM festgelegt und beträgt momentan und bis zu einer neuen Beschlussfassung
    1. für einen einwöchigen Kurs 350 Euro für Mitglieder
    2. für einen 2 oder mehrwöchigen Kurs 800 Euro für Mitglieder
    3. Nichtmitglieder des ASM erhalten sowohl bei einwöchigen als auch bei mehrwöchigen Kursen jeweils 15% weniger als unter Punkt a und b angegeben
  8. Um die Vergütung der Spesen zu erhalten, müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht werden:
    1. Kursbestätigung, ausgestellt vom Organisator
    2. Spesenaufstellung und Originalbelege für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
    3. Kurzbericht über den besuchten Kurs (mit Bewertung des Kurses)

N.B. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche berücksichtigt

Anmeldung:
innerhalb 15. Juni  im ASM-Büro, wo auch genaue Auskünfte erteilt werden oder schriftlich per Fax: 0471/976719; per E-mail: asm@provinz.bz.it; per Post: Bozen, Dr. Streitergasse 20.

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