ASM -
Fortbildungsbeitrag
Persönliche
Fortbildung
Fremdsprachenkurse
Regelung zur
Gewährung von außerordentlichen Beiträgen für Fortbildung
Der ASM
setzt sich für die Möglichkeit ein, Fortbildungskurse vor allem im
deutschsprachigen Raum, im Ausland und außerhalb der Provinz Bozen besuchen zu
können. Er vermittelt vor allem in den Sommermonaten Fortbildungskurse in
Österreich, Deutschland und der Schweiz und fördert diese, indem
TeilnehmerInnen ein finanzieller Beitrag gewährt werden kann, sofern die
finanziellen Mittel vorhanden sind
Damit will der ASM Kontakte mit Lehrern, Lehrerverbänden und
Fortbildungseinrichtungen pflegen und vertiefen; er will aber auch Lehrern und
Lehrerinnen die Möglichkeit bieten, in Ergänzung zur Lehrerfortbildung in
Südtirol Angebote im Ausland wahr zu nehmen und zu fördern, zumal eine
Spesenvergütung für Auslandfortbildungskurse durch die Schule bzw. die
Autonome Provinz Bozen nicht vorgesehen ist.
Damit solche Fortbildungsveranstaltungen im Ausland in annehmbarer
Verhältnismäßigkeit finanziell unterstützt werden können, gelten folgende
Bedingungen:
- Es braucht die
schriftliche Zustimmung des Direktors oder, wenn es notwendig ist, des
Schulamtes (dies auch aus Gründen des Versicherungsschutzes).
- Der ASM vermittelt auf
Anfrage die Anerkennung des Kurse beim Schulamt.
- Absolut notwendig ist
eine Anmeldung über die Absicht des Kursbesuches beim ASM.
- Gefördert werden können
nur Fortbildungen im In- und Ausland, welche mit dem schulischen Beruf des
Antragsstellers bzw. mit dem unterrichteten Fach (Lehrplan) in enger
Beziehung stehen.
- Die Fördersumme beträgt
höchstens 80% der belegten Aufwendungen und darf für ASM-Mitglieder den
Höchstbetrag von 370 Euro und für Nichtmitglieder 320 Euro nicht
überschreiten.
- Rückvergütet werden
Verpflegungs- und Übernachtungsspesen auf der Basis einer Unterkunft mit
Halbpension in einem drei Sterne-Hotel und Fahrtspesen, soweit sie entweder
als Benzinrechnung oder als Fahrschein belegt werden können sowie mögliche
Kursgebühren.
- Ansuchen können einmal
pro Kalenderjahr alle regulär eingeschriebenen Mitglieder des ASM und
wenn die verfügbaren Mittel reichen, können Vergütungen auch an
Nichtmitglieder gewährt werden.
- Die Gesuche um
Rückvergütung der Spesen für im Ausland besuchte
Fortbildungsveranstaltungen müssen spätestens bis zum 1. Oktober im
ASM-Büro eingereicht werden.
- Bei einer größeren
Anzahl an Gesuchen um eine Unterstützung, die den finanziellen Rahmen des
ASM übersteigen, entscheidet neben Punkt 7 zudem die Reihenfolge der
eingegangenen Ansuchen beim ASM.
- Um eine
Spesenrückvergütung zu erhalten, muss der/die TeilnehmerIn folgende
Unterlagen dem ASM vorlegen:
- Kursbestätigung,
ausgestellt vom Organisator
- Originalbeläge für
Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
- Kurzbericht über den
besuchten Kurs
- Nicht unterstützt werden
- Lehrgänge, Kursfolgen,
universitäre und postuniversitäre Ausbildungen im In- und im Ausland,
deren Abschluss zu einer Berechtigung für besondere berufliche Laufbahnen
führt, bzw. für deren Abschluss finanzielle Zulagen vorgesehen sind
- im Ausland besuchte Kurse
und Seminare, wenn sie von einer anderen öffentlichen oder nicht
öffentlichen Institution bereits finanziell gefördert werden
N.B. Nur vollständige Ansuchen werden bei der
Rückvergütung von Spesen durch den ASM berücksichtigt.
Anmeldung:
innerhalb 1. Oktober im ASM-Büro, wo
auch genaue Auskünfte erteilt werden oder schriftlich per Fax: 0471/976719; per
E-mail: asm@provinz.bz.it; per Post:
Bozen, Dr. Streitergasse 20.
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Regelung
zur Gewährung von außerordentlichen Beiträgen
für den Besuch Fremdsprachenkursen im Ausland
LehrerInnen
für Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) können beim ASM
um einen finanziellen Beitrag ansuchen, wenn sie in der unterrichtsfreien Zeit
einen Kurs zur Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichtes im Ausland
besuchen.
Um in den
Genuss einer Unterstützung zu kommen, sind einige Voraussetzungen notwendig:
- Er/sie muss tatsächlich
jene Sprache und jenes Fach an einer deutschen oder ladinischen Staats-,
Landes- oder Privatschule unterrichten, für welche bzw. welches er/sie den
Kurs im Ausland besucht.
- Das Ansuchen muss
innerhalb 15. Juni eines jeden Kalenderjahres beim ASM eingereicht werden;
der ASM genehmigt oder lehnt dann das Ansuchen ab und teilt dies dem/der
GesuchstellerIn schriftlich mit.
- Eine Unterstützung durch
den ASM kann nur gewährt werden, wenn weder bei einer anderen Institution
noch bei der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen um eine finanzielle
Unterstützung angesucht wird. Es muss ein entsprechendes Formular
ausgefüllt und unterschrieben an den ASM gesandt werden.
- Ansuchen können alle an
Staats-, Landes- oder Privatschulen unterrichtenden Lehrpersonen, wobei
reguläre ASM-Mitglieder vor den Nichtmitgliedern Anrecht auf eine
Unterstützung haben; in der Regel können aufgrund der beschränkten
Finanzmittel nicht mehr als 15 Ansuchen pro Jahr berücksichtigt werden.
- Bei der Gewährung von
Unterstützungsbeiträgen werden - unter Wahrung der in Punkt 4 genannten
Reihung - die vorrangig berücksichtigt, die noch nie um solche beim ASM
angesucht haben. AntragstellerInnen, die bereits einmal oder mehrmals
Beiträge erhalten haben, werden nur dann berücksichtigt, wenn das zur
Verfügung stehende Kontingent ( zur Zeit 15) nicht vollständig
ausgeschöpft ist.
- Sollten mehr Gesuche als
15 eingehen, so entscheidet unter Wahrung der in Punkt 4 und 5 genannten
Bedingungen das Datum des Eingangsstempels der Unterstützungsgesuche
innerhalb 15. Juni eines jeden Jahres.
- Die Fördersumme wird
jährlich vom Vorstand des ASM festgelegt und beträgt momentan und bis zu
einer neuen Beschlussfassung
- für einen einwöchigen
Kurs 350 Euro für Mitglieder
- für einen 2 oder
mehrwöchigen Kurs 800 Euro für Mitglieder
- Nichtmitglieder des ASM
erhalten sowohl bei einwöchigen als auch bei mehrwöchigen Kursen jeweils
15% weniger als unter Punkt a und b angegeben
- Um die Vergütung der
Spesen zu erhalten, müssen folgende Unterlagen vollständig eingereicht
werden:
- Kursbestätigung,
ausgestellt vom Organisator
- Spesenaufstellung und Originalbelege
für Fahrt- oder Benzinspesen, Unterkunft und Kursbeitrag
- Kurzbericht über den
besuchten Kurs (mit Bewertung des Kurses)
N.B. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche
berücksichtigt
Anmeldung:
innerhalb 15. Juni im ASM-Büro, wo
auch genaue Auskünfte erteilt werden oder schriftlich per Fax: 0471/976719; per
E-mail: asm@provinz.bz.it; per Post:
Bozen, Dr. Streitergasse 20.
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